Lebensmittelzusatzstoffe und Nährwertangaben. Ja – diese Hinweise auf Lebensmittelverpackungen haben auch etwas mit „Wirksam heilen“ zu tun. Und ganz wichtig sind die dort gemachten Angaben für das „Gesundbleiben“ an sich.
Aber genau hier werden wir Verbraucher beim Einkauf sehr oft und ganz bewusst getäuscht!
Ich nehme als Beispiel einmal den Zucker. Wer diesen – egal aus welchem Grund – reduzieren muss oder möchte, verzichtet erst einmal auf Naschereien. So weit – so gut. Aber er muss beim Einkauf schon sehr genau hinschauen, um sich nicht unnötig mit verstecktem Zucker zu belasten. Denn wie viel Zucker ein Produkt enthält, ist auf dem ersten Blick nicht immer erkennbar und er steckt vor allem auch in Sachen, die wir gar nicht als „süß“ empfinden.
Zudem hat sich die Lebensmittelindustrie einige Tricks einfallen lassen, um Inhaltsstoffe zu tarnen. Das Zutatenverzeichnis informiert über die Zusammensetzung des Lebensmittels und muss grundsätzlich vollständig sein. Alle Zutaten – auch die Lebensmittelzusatzstoffe – müssen in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles aufgelistet sein. Am Anfang der Liste stehen also die Hauptzutaten des Produktes. Am Ende finden sich meist Gewürze, Aroma- und die sonstigen Zusatzstoffe. Wenn Zucker mit einer der wichtigsten Zutaten ist – und Sie werden sich wundern, in wie vielen Produkten das der Fall ist – müsste Zucker also ziemlich weit oben in der Auflistung stehen. Tut er aber nicht! Der Trick: Die Süße verteilt sich auf verschiedene Zuckerarten. Über die ganze Zutatenliste erfolgt somit hier und da eine Angabe und „Zucker“ taucht mit unterschiedlichem Stellenwert als Dextrose, Fruktose, Glukosesirup, Invertzuckersirup oder Süßmolkepulver auf. Addieren Sie diese Angaben, bekommen Sie eine ganze Menge Zucker serviert.
„Öko-Test“ hat z.B. festgestellt, dass gerade mit den verschiedenen Zuckerarten getrickst wird und hat 34 Produkte ins Labor geschickt, um den Zuckergehalt zu ermitteln. Es wurden zum Teil erschreckend hohe Zuckerwerte gefunden. Auch da, wo man diese nicht unbedingt vermuten würde.
Und wurde ein niedriger Zuckergehalt beworben, dann steckte dieser sehr oft in völlig unrealistischen Portionsgrößen. Viele Hersteller bezogen sich mit ihren Nährwertangaben nicht auf 100 Gramm oder dem ganzen Produkt, sondern auf eine sogenannte „Referenzmenge“ für einen durchschnittlichen Erwachsenen. Wenn diese Referenzmenge nur knapp genug kalkuliert ist, fällt auch ein hoher Kalorien- und Zuckergehalt nicht so auf (Quelle und weitere Infos).
Hier müssen wir Verbrauchen uns wirklich einen ganz kritischen Blick angewöhnen und realistisch die Verzehrmenge berücksichtigen. Denn wer isst wirklich nur ¼ Tiefkühlpizza, einen ½ Becher Joghurt oder Sahnepudding und wer belässt es bei einem Esslöffel voll Ketchup oder Salatdressing? So aber sehen oftmals die „Referenzmengen“ aus!
Neben den Angaben, wie z.B. dem Zuckergehalt, finden Sie in der Zutatenliste dann auch die Lebensmittelzusatzstoffe, oft – aber nicht immer – erkennbar an dem „E“.
Jeder gesundheitsbewusste Verbraucher schaut sich diese Auflistung mittlerweile sehr genau an. Bestimmte Zusatzstoffe in Lebensmitteln sollten – so die Empfehlung vieler Heilbehandler und Verbraucherschützer – gemieden oder nur selten bzw. in geringen Mengen verzehrt werden. Diese Empfehlung gilt vor allem für Allergiker und Kinder. Auch bei einigen Erkrankungen ist Vorsicht geboten und da viele der Zusätze im Verdacht stehen, Mitverantwortlich für das Auftreten bestimmter Krankheiten zu sein, sind wir Verbrauchen grundsätzlich gefordert.
Auch wenn in allen konservierten und verarbeiteten Lebensmitteln alle Zusatzstoffe mit entsprechender E-Nummer und / oder dem Namen in der Zutatenliste deklariert werden müssen, ist es erst einmal wichtig, überhaupt den Unterschied zwischen „Zutaten“ und „Zusatzstoffe“ zu kennen. Denn die Grenze ist fließend und so wird manch ein „E“ versteckt. Entscheidend ist neben der Menge nämlich auch der Grund für den Einsatz des Stoffes in einem Lebensmittel.
Auf der Seite www.zusatzstoffe-online.de wird u.a. erklärt: Die Ascorbinsäure (E 300) gilt als Lebensmittelzusatzstoff, immer dann, wenn diese als Antioxidationsmittel eingesetzt wird und keine Vitamin-Wirkung im Endprodukt entfaltet. Wird sie jedoch eingesetzt, um den Vitamingehalt des Produktes zu erhöhen, gilt Ascorbinsäure als Zutat. In der Deklaration sieht es dann so aus: Als Lebensmittelzusatzstoff muss Ascorbinsäure dort mit der Formulierung „Antioxidationsmittel E 330“ oder „Antioxidationsmittel Ascorbinsäure“ aufgeführt sein. Als Zutat reicht der Hinweis „Ascorbinsäure“ oder „Vitamin C“.
Und genau in solch einem Fall nehmen Sie unter Umständen ein unnötiges „E“ zu sich. Was es mit der künstlichen „Ascorbinsäure“ auf sich hat, können Sie z.B. in diesem Beitrag von mir lesen bzw. hören.
Für ausnahmslos alle Zusatzstoffe gilt das sogenannte Zulassungsprinzip. Ihr Einsatz ist grundsätzlich verboten und sie dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie durch eine Rechtsverordnung ausdrücklich zugelassen wurden. Die Bestätigung der gesundheitlichen Sicherheit ist „die“ Voraussetzung für eine Zulassung als „Lebensmittelzusatzstoff“.
Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) schreibt unter anderem dazu auf seiner Seite: Seit 1996 sind die EU-Rechtsvorschriften für technologische Zusatzstoffe harmonisiert – das heißt in allen Mitgliedstaaten gelten die gleichen Regelungen hinsichtlich der Verwendung. EU-weit sind rund 320 Zusatzstoffe zugelassen. In der EU zugelassene Zusatzstoffe tragen eine E-Nummer, die bei der Zulassung eines Stoffes vergeben wird und mit der ein Stoff unabhängig von den jeweiligen Landessprachen eindeutig identifiziert werden kann.
Aber trotzt aller Tests und Prüfungen bleibt irgendwie immer eine gewisse Unsicherheit und viele Verbraucher sind kritisch.
Und das ist auch gut so!
Denn die Produzenten sind sehr erfinderisch, wenn es um das Täuschen der Käufer geht und es gibt viele Ausnahmen, die gnadenlos genutzt werden.
Wenn beispielsweise ein Zusatzstoff über eine Zutat ins Lebensmittel gelangt und in dem Endprodukt keine technologische Wirkung ausübt, muss er nicht gekennzeichnet werden. Auf der Seite Lebensmittelklarheit.de ist zu lesen: Bei der Herstellung von Kartoffelpüreeflocken wird beispielsweise der Zusatzstoff Diphosphat (E 450) eingesetzt, der eine Graufärbung der Kartoffeln bis zur Trocknung verhindert. Er ist in der Zutatenliste des Produktes Püreeflocken aufgeführt. Werden diese Püreeflocken jedoch weiterverarbeitet zu einem Fertiggericht auf Trockenkartoffelbasis, so hat der Zusatzstoff für dieses Erzeugnis keine technologische Wirkung mehr und muss deshalb auf dem Fertiggericht nicht genannt werden.
Wir selber können sehr viel dafür tun, diese „E-Nummern“ in unserer täglichen Ernährung zu reduzieren. Ganz entscheidend ist dabei, ob man selber kocht, sich oft von Fertiggerichten ernährt oder mehrmals die Woche Kantinen- oder Restaurantessen zu sich nimmt. Je nach dem, kann dann die Menge der Zusatzstoffe zwischen wenigen Milligramm und mehreren Gramm liegen. Denn je stärker ein Produkt verarbeitet wurde, umso mehr Zusatzstoffe sind in der Regel auch enthalten. Gerade Fertigprodukte (auch Tiefkühlpizza etc.), Snacks (egal ob süß oder herzhaft), Desserts und Eisprodukte, Konserven und auch Backmischungen (Brot und Kuchen) sind hier die Spitzenreiter.
Ein ganz wichtiges Hilfsmittel, um die Qualität unserer Lebensmittel – wenn einige davon überhaupt noch diesen Namen verdienen – beurteilen zu können, ist also diese Zutatenliste.
Die Deklaration der Lebensmittelzusatzstoffe ist zwar – wie oben erwähnt – zwingend vorgeschrieben aber leider oftmals selbst mit gesunden Augen kaum lesbar. Ich persönlich lasse heute einen mir unbekannten Artikel wirklich im Regal stehen, wenn ich meine Brille nicht dabei habe und das „Kleingedruckte“ einfach nicht zu entziffern ist. Dass die Schrift auf einem kleinen 125 Gramm Joghurtbecher winzig ausfällt, das kann ich noch verstehen. Aber warum dieses auch auf großen Verpackungen so sein muss? Ein Schelm, der da an etwas Böses denkt. Es gibt zwar seit einigen Jahren bestimmte Vorschriften in Bezug auf Schriftgröße und Platzierung aber scheinbar dauert deren Umsetzung länger oder wird nicht streng genug kontrolliert.
Aber gehen wir einmal davon aus, dass auf der Verpackung alles gut lesbar ist, dann gibt uns die Zutatenliste Aufschluss über die Zusammensetzung des Produktes. Idealerweise zeigt sie uns erst einmal den Nährwert und Energiegehalt an. Lassen Sie sich dabei – aus den oben genannten Gründen – nicht für dumm verkaufen und schauen Sie genau hin, auf welche Mengen sich die Angaben beziehen. Da gibt es die dollsten Tricks um den Verbraucher in die Irre zu führen. Aber vielleicht sparen Sie sich diesen Weg und kümmern sich erst einmal um die Lebensmittelzusatzstoffe. Nicht selten nimmt deren Auflistung mehr Platz in Anspruch als die Zutaten selber. Ich denke, solche Produkte braucht man dann gar nicht näher unter die Lupe zu nehmen.
Worauf Sie als Verbraucher achten sollten, wenn es um diese Zusätze geht, zeige ich in meinem nächsten Beitrag – der am 2. August veröffentlicht wird – auf.
Veröffentlicht von
Kontaktdaten:
BENE NATURA D.O.O.
Geschäftsführer Stefan Lackermeier
kontakt@wirksam-heilen.de
https://wirksam-heilen.de
http://www.schuessler-info.de/
Weiterführende Links:
https://konzepte-und-heilkunst.de
Ausbildung Schüßler Salze